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guttara NikÄya 7.80 Nummerierte Lehrreden 7.80
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel Ć¼ber das Ordensrecht
Dutiyavinayadharasobhanasutta Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (2)
āSattahi, bhikkhave, dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhati. āMƶnche und Nonnen, ein Mƶnch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.
Katamehi sattahi? Welche sieben?
Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein VerstoĆ ist.
anÄpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was kein VerstoĆ ist.
lahukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein leichter VerstoĆ ist.
garukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein schwerer VerstoĆ ist.
ubhayÄni kho panassa pÄtimokkhÄni vitthÄrena svÄgatÄni honti suvibhattÄni suppavattÄ«ni suvinicchitÄni suttaso anubyaƱjanaso, Beide Ordenssatzungen wurden ihm ausfĆ¼hrlich weitergegeben, gut aufgegliedert, gut gemeistert, gut bewertet, sowohl was die Regeln als auch den begleitenden Text betrifft.
catunnaį¹ jhÄnÄnaį¹ ā¦peā¦ akasiralÄbhÄ«, Er erlangt die vier Vertiefungen ā ZustƤnde seliger Meditation in diesem Leben, die zum hƶheren Geist gehƶren ā wann immer er will, ohne MĆ¼he und Not.
ÄsavÄnaį¹ khayÄ ā¦peā¦ sacchikatvÄ upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflƶsung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.
Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhatÄ«āti. Ein Mƶnch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.ā
Chaį¹į¹haį¹.