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guttara NikÄya 7.82 Nummerierte Lehrreden 7.82
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel Ć¼ber das Ordensrecht
Catutthavinayadharasobhanasutta Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (4)
āSattahi, bhikkhave, dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhati. āMƶnche und Nonnen, ein Mƶnch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.
Katamehi sattahi? Welche sieben?
Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein VerstoĆ ist.
anÄpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was kein VerstoĆ ist.
lahukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein leichter VerstoĆ ist.
garukaį¹ Äpattiį¹ jÄnÄti, Er weiĆ, was ein schwerer VerstoĆ ist.
anekavihitaį¹ pubbenivÄsaį¹ anussarati, seyyathidaį¹āekampi jÄtiį¹, dvepi jÄtiyo ā¦peā¦ iti sÄkÄraį¹ sauddesaį¹ anekavihitaį¹ pubbenivÄsaį¹ anussarati, Er erinnert sich an viele Arten frĆ¼herer Leben mit den Merkmalen und Einzelheiten.
dibbena cakkhunÄ visuddhena atikkantamÄnusakena ā¦peā¦ Mit gelƤuterter und Ć¼bermenschlicher Hellsichtigkeit versteht er, wie Lebewesen entsprechend ihrer Taten wiedergeboren werden.
ÄsavÄnaį¹ khayÄ ā¦peā¦ sacchikatvÄ upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflƶsung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.
Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannÄgato vinayadharo sobhatÄ«āti. Ein Mƶnch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.ā
Aį¹į¹hamaį¹.