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Aṅguttara Nikāya 7.84 Nummerierte Lehrreden 7.84
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Adhikaraṇasamathasutta Das Beilegen von disziplinarischen Angelegenheiten
“Sattime, bhikkhave, adhikaraṇasamathā dhammā uppannuppannānaṁ adhikaraṇānaṁ samathāya vūpasamāya. „Mönche und Nonnen, es gibt sieben Richtlinien, um jede disziplinarische Angelegenheit beizulegen, die aufkommen könnte.
Katame satta? Welche sieben?
Sammukhāvinayo dātabbo, sativinayo dātabbo, amūḷhavinayo dātabbo, paṭiññātakaraṇaṁ dātabbaṁ, yebhuyyasikā dātabbā, tassapāpiyasikā dātabbā, tiṇavatthārako dātabbo. Beschluss in Anwesenheit ist zu gewähren. Beschluss durch Erinnern ist zu gewähren. Beschluss wegen zurückliegender Geisteskrankheit ist zu gewähren. Handeln nach dem, was zugegeben wurde, ist zu gewähren. Mehrheitsentscheidung ist zu gewähren. Weitere Bestrafung ist zu gewähren. Bedecken wie mit Gras ist zu gewähren.
Ime kho, bhikkhave, satta adhikaraṇasamathā dhammā uppannuppannānaṁ adhikaraṇānaṁ samathāya vūpasamāyā”ti. Das sind die sieben Richtlinien, um jede disziplinarische Angelegenheit beizulegen, die aufkommen könnte.“
Dasamaṁ.
Vinayavaggo aṭṭhamo.
Tassuddānaṁ
Caturo vinayadharā,
caturo ceva sobhanā;
Sāsanaṁ adhikaraṇa—
samathenaṭṭhame dasāti.